Terms of Service

These are the terms.

1. Geltungsbereeich

1.1 - Diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung (AGBs) gelten für den zwischen dem Kunden und der meisterwork GmbH (“meisterwork”) geschlossenen Vertrag über die Überlassung von Software zur Nutzung auf Zeit gegen Entgelt durch meisterwork im Rahmen der meisterwork-Anwendung zur Organisation von Dienstleistungen im Außendienst („Service“).

1.2 - Diese AGBs gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des §1 UGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

1.3 - Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht als Bestandteil des Vertrages anerkannt, es sei denn, meisterwork hat vor deren Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn meisterwork seine Leistungen im Wissen dieser gegensätzlichen oder abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos durchführt.

2. Vertragsschluss

Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und meisterwork erfolgt dadurch, dass nach gemeinsamer Übereinkunft über den Umfang der Anwendungsfunktionalitäten und gleichzeitiger Akzeptierung der meisterwork AGBs eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail durch meisterwork an den Kunden erfolgt. Der Vertrag kommt erst mit Abgabe der ausdrücklichen Bestätigungserklärung durch meisterwork zustande.

3 Vertragsgegenstand

3.1 - Die Leistungen von meisterwork umfassen, abhängig von der vertraglichen Absprache im Einzelfall:

3.2 - Soweit der Service in der Bereitstellung von online zugänglichem Speicherplatz und Rechnerkapazitäten bzw. der Gewährung der Nutzung der Software dort besteht, wird der Service über das Rechenzentrum bzw. die Server von meisterwork oder ein von ihm beauftragtes Rechenzentrum bzw. Cloud-Service bereitgehalten. Dort läuft die meisterwork-Server- und Datenbank-Software mit ihrer in der gesonderten Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionalität für den Kunden. Rechenzentrum bzw. Cloud-Service befinden sich in Österreich oder jedenfalls in der EU.

3.3 - Die dem Service zu Grunde liegenden Daten über den Dienstleistungsbetrieb des Kunden wie zum Beispiel Dienstleistungsangebot, Preise, Außendienstmitarbeiter u.Ä. pflegt der Kunde eigenständig über die darin vorgesehenen Felder und Bedienungsmöglichkeiten in die Software ein. meisterwork steht ausdrücklich nicht dafür ein, dass diese Daten vollständig sind und den Betrieb des Kunden richtig abbilden. meisterwork steht auch nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Genauigkeit der Informationen ein.

3.4 - Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internet-Zugangs einschließlich der Übertragungswege sowie, soweit er nicht von meisterwork gestellte Hardware verwendet, seines eigenen Computers bzw. unternehmensinternen Netzwerks.

3.5 – meisterwork ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. meisterwork wird den Kunden rechtzeitig vor der Änderung in Kenntnis setzen.

3.6 – meisterwork leistet zur Fehlerbehebung kostenlos einen telefonischen Hotline-Service von Montag – Freitag von 9 bis 17 Uhr (davon ausgenommen gesetzliche Feiertage). Einen Support vor Ort leistet meisterwork gegen Aufwandsentschädigung zu den gültigen Stundensätzen für Vorort-Supportleistungen von meisterwork.

4 Lizenzeinräumung an der meisterwork Anwendung

4.1 - Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an der vertragsgegenständlichen Software ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und inhaltlich auf die Zweckbestimmung der Software im Rahmen des Unternehmens des Kunden beschränktes Nutzungsrecht. Dabei ist die Nutzung der meisterwork-Software bzw. der Zugriff auf die meisterwork-Clouddienste nur jeweils auf bzw. von dem einzelnen Endgerät gestattet, auf dem die Software vertragsgemäß installiert ist. Eine zusätzliche Installation auf anderen Geräten ist nicht gestattet.

4.2 - Vervielfältigungen: Der Kunde darf das gelieferte Programm nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertragsgemäße Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation des Programms auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. Über diese Fälle hinaus ist der Kunde nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.

4.3 - Keine Weiterveräußerung und Weitervermietung: Der Kunde darf die Software einschließlich gegebenenfalls des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten weder veräußern noch zeitlich begrenzt überlassen oder unterlinzenzieren oder öffentlich wiedergeben oder zugänglich machen, und insbesondere nicht vermieten oder verleihen. Zulässig ist jedoch die Überlassung an Dritte, denen kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung dem Willen des Lizenznehmers beugen müssen. Dies ist insbesondere bei Angestellten des Kunden in der Regel der Fall.

4.4 - Eine weitergehende Nutzung als das, was sich aus dem Vorstehenden und dem Vertragsinhalt ergibt, ist dem Kunden ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von meisterwork untersagt.

4.5 - Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Lizenzumfangs zu treffen.

4.6 - Marken, Unternehmenskennzeichen, urheberrechtliche Vermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation von meisterwork dienende oder von meisterwork angebrachte Merkmale dürfen vom Kunden weder entfernt noch verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

5.1 - Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

5.2 - Soweit Software mietweise überlassen ist, ist der Mietzins monatsweise im Voraus bis zum jeweils 05. (fünften) des Monats unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer auf das folgende Konto einzuzahlen:

5.3 - Gegen Forderungen von meisterwork auf das vertragliche Entgelt kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der einbehaltene Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt.

5.4 - Im Falle einer ausbleibenden Zahlung kann meisterwork die Erbringung des Services vorübergehend aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Der fortlaufende Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unverzüglich nach der Begleichung der Rückstände.

6. Vertragslaufzeit

6.1 – meisterwork verzichtet gegenüber seinen Kunden auf eine Mindestvertragslaufzeit. Lizenzverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind zum Monatsletzten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar.

6.2 - Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägen der Interessen beider Parteien eine Fortsetzung der vertraglichen Beziehung für meisterwork unzumutbar ist. meisterwork ist insbesondere berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn:
der Kunde zahlungsunfähig ist oder wird oder überverschuldet ist, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen ihn beantragt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn der Kunde Vertragspflichten grob verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung von meisterwork nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint.

6.3 - Kündigungen bedürfen der Schriftform.

7. Verfügbarkeit des meisterwork Service

7.1 - meisterwork ist bemüht, den Zugang zum Service allen Kunden 24 Stunden täglich und sieben (7) Tage pro Woche zur Verfügung zu stellen. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind allerdings möglich. Der Kunde hat deshalb keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene Zugänglichkeit des Services.

7.2 - Soweit die Parteien in der Leistungsbeschreibung bzw. anderweitig eine bestimmte Verfügbarkeit des Services vereinbart haben und nichts anderes geregelt ist, gilt: Die Verfügbarkeit der Leistungen von meisterwork gilt als nicht beeinträchtigt, wenn und soweit die Datenbank bzw. der Service während der für die Wartung des Systems erforderlichen Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen, sowie bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von meisterwork nicht abwendbaren Ursachen, z.B. Notfallmaßnahmen, um einen massiven Virenausbruch zu unterbinden, Ausfälle von Internet oder Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Unwetter, Überschwemmungen und ähnliche Ereignisse, soweit meisterwork dies nicht zu vertreten hat.

8. Gewährleistung

8.1 - Der Kunde hat meisterwork auftretende Mängel, Störungen oder Schäden an den zum Gebrauch überlassenen Mietsachen unverzüglich anzuzeigen.

8.2 - Mängel der überlassenen Software einschließlich gegebenenfalls der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von meisterwork nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von meisterwork durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.3 - Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche von meisterwork bleiben unberührt.

9. Haftung

9.1 - meisterwork haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für solche Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von meisterwork verursacht worden, sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2 - Im Übrigen ist die Haftung von meisterwork für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von meisterwork übernommenen Garantie etwas anderes ergibt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet meisterwork nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Soweit meisterwork hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von meisterwork auf den typischerweise vorhersehbaren und direkten Schaden beschränkt. Die Haftung von meisterwork für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

9.3 - Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von meisterwork.

10. Geheimhaltung

10.1 - Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die sie - einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind, den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren, von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.

10.2 - Die Beweislast für das Vorliegen der vorstehend aufgeführten Ausnahmen trägt die Partei, die sich auf die Ausnahme berufen will.

11. Hinweise zur Datenverarbeitung

11.1 - meisterwork ist Betreiberin dieser Website und der darauf angebotenen Dienste und somit verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000). Der ordnungsgemäße Umgang mit persönlichen Daten ist meisterwork ein besonderes Anliegen.

11.2 - meisterwork erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Datenschutzgesetzes 2000. Ohne Einwilligung des Kunden wird meisterwork Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

11.3 - Ohne die Einwilligung des Kunden wird meisterwork Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

11.4 - In Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, - verarbeitung und –nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website von meisterwork jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.

11.5 - Der Kunde bestimmt selbst, welche Daten er in die meisterwork-Anwendung eingibt. Soweit er auf sich selbst bezogene personenbezogene Daten dort eingibt, willigt er in die Datenverarbeitung, Speicherung und Übertragung im Rahmen des Systems ein. Soweit er personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter oder Kunden dort eingibt oder eingeben lässt, ist er selber für die Einholung einer eventuell erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung des Betroffenen verantwortlich und versichert diese hiermit.

12. Information über neue Angebote von meisterwork

meisterwork ist berechtigt, den Kunden während der Vertragslaufzeit hinsichtlich neuer Entwicklungen und Produkte von meisterwork zu kontaktierten. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

13.1 - Änderungen dieser AGBs werden dem Kunden in Textform mitgeteilt.

13.2 - Der Kunde kann einer solchen Änderung widersprechen. Hierzu hat er seinen Widerspruch gegenüber meisterwork per E-Mail an [email protected] oder schriftlich und innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung von meisterwork über die Änderung der AGBs (nachfolgend „Änderungen“) zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei meisterwork eingeht. Sofern der Kunde nicht form- und fristgerecht widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt und die geänderten AGBs werden Vertragsbestandteil; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerruf wird meisterwork ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung hinweisen.
Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. meisterwork hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für meisterwork wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 - Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN- Kaufrecht (CISG).

14.2 - Erfüllungsort der Leistungen ist Villach.

14.3 - Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Villach. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder der Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

14.4 - Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so bemühen sich die Parteien die unwirksame Regelung durch eine wirksame, der unwirksamen Regelung wirtschaftliche möglichst nahe stehende Regelung, zu ersetzen. Die Wirksamkeit des übrigen Vertrags bleibt hiervon unberührt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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